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Möglicher Ablauf

Das Erstgespräch

 ...findet, je nach Alter und Anliegen, mit oder ohne dein Kind statt oder auch ohne euch als Eltern.

...lässt dich herausfinden, ob wir zueinander passen.

...dient der Klärung äußerer Modalitäten und des Auftrags:

Welches Anliegen führt dich zu mir?

Was ist dir wichtig, wenn ich mit deinem Kind arbeite?

Was sollte auf keinen Fall passieren?

Was genau wünschst du dir für dein Kind?

In einem Elterngespräch
...halten wir erneut Rücksprache und besprechen, die Übereinstimmung zwischen deinem Anliegen und dem deines Kindes.

...besprechen wir den weiteren Verlauf der Therapie:

Wie viele Sitzungen werden mit welchem Abstand erforderlich sein?

in den nächsten 3-5 ProbeSitzungen

...ist dein Kind, wenn gewünscht, mit mir allein im Austausch.

...kommen dein Kind und ich in Kontakt zueinander, lernen uns kennen und knüpfen einen ersten Beziehungsfaden. 
...darf dein Kind sein Anliegen offenbaren, und dieses Anliegen steht für mich im Fokus unserer Zusammenarbeit.
...handle ich als „Anwältin deines Kindes“, und halte mich an die Verschwiegenheitsklausel (außer in besonderen Härtefällen).

 

Dein Kind wird jederzeit aktiv in den Entscheidungsprozess für den weiteren Verlauf mit einbezogen. Letztlich entscheidet dein Kind, unter dem Aspekt der Selbstwirksamkeit, ob es sich auf die therapeutische Situation mit mir einlassen möchte, oder nicht.

Im Weiteren Therapieverlauf

...festigen dein Kind und ich den Beziehungsfaden zueinander, so dass die Therapie in einem  vertrauensvollen Rahmen stattfinden kann. 

Kontakt

Vielen Dank für Ihre Kontaktanfrage!

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